Neue Anforderungen für Poison Control Notifications (PCN)Ab dem 1. Januar 2021 sind neue Anforderungen an die Giftzentren (PCN) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für Stoffe für den gewerblichen und beruflichen Gebrauch in Kraft getreten. Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vereinheitlicht das Meldeverfahren und die Informationsanforderungen für Gemische, die in allen EU-Mitgliedstaaten als Gefahren für die menschliche Gesundheit oder physikalische Gefahren eingestuft sind vermarktet.

Neue Anforderungen für Poison Control Notifications (PCN)

Diese Anforderungen gelten ab dem 1. Januar 2024 für Stoffe für gewerbliche Zwecke. Für alle zuvor angemeldeten Produkte, die bereits auf dem Markt sind, bleiben die Meldungen bis zum 1. Januar 2025 oder bis zu Änderungen am Produkt gültig. Gemäß Anhang VIII des CLP müssen Meldungen für alle „neuen“ Gemische eingereicht werden, die für die menschliche Gesundheit oder physikalische Gefahren eingestuft sind und die von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, die die Produkte in Verkehr bringen, nach den nationalen Rechtsvorschriften noch nicht gemeldet wurden.

 

Wichtigste Änderungen hintereinander

Mit der Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission, mit der Anhang II von REACH geändert wird, wurden ab dem 1. Januar 2021 auch neue Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) gestellt. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Anforderungen bezüglich der eindeutigen Formelidentifikation (UFIs)
Anforderungsänderungen entsprechend der Überarbeitung des UN-GHS (GHS-Überarbeitung 6 und 7)
Hinzufügung spezifischer Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und Schätzungen der akuten Toxizität
Hinzufügung von Informationen zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen, die durch endokrine Störungen verursacht werden
Spezifische Anforderungen an Nanoformen von Substanzen

 

Notwendigkeit weiterer Maßnahmen

Die Stoffbewertung wird von den Mitgliedstaaten durchgeführt, um zu klären, ob die Verwendung eines Stoffes ein Risiko für Mensch oder Umwelt darstellt. Im Jahr 2020 führte eine klarere Formulierung von Entscheidungen und die Arbeit in Expertengruppen zu einer schnelleren Entscheidungsfindung. Die ECHA traf 18 Entscheidungen zur Stoffbewertung und bat um weitere Informationen, um die Sicherheit potenziell bedenklicher Stoffe zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben die Bewertung von 13 Stoffen weiter abgeschlossen, was darauf hinweist, dass weitere behördliche Folgemaßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.

 

Aktualisierte Empfehlungen

Die Übersicht über die Bewertungsstatistik der ECHA bietet einen vollständigen Überblick über die Zahlen. Die Agentur hat ihre Empfehlungen an Unternehmen zur Verbesserung ihrer Registrierungsdaten aktualisiert.

 

Erhöhen Sie die Transparenz

Um die Transparenz zu erhöhen, veröffentlicht die ECHA erstmals auch eine Liste der im Jahr 2020 bewerteten Stoffe. Diese Liste enthält ausführliche Informationen zu den Informationsanfragen, die im Rahmen der ECHA-Entscheidungen an Unternehmen gestellt wurden.

 

Zusammenarbeit mit der Industrie

Der gemeinsame Aktionsplan für die REACH-Bewertung der ECHA und der Europäischen Kommission sieht Maßnahmen für die Industrie vor: regelmäßige Überprüfung der Informationen über ihre Chemikalien und gegebenenfalls Aktualisierung ihrer Registrierungen, auch durch Generierung neuer Informationen.

 

Branchenorganisationen unterstützen

Die ECHA unterstützt Branchenverbände bei der Entwicklung freiwilliger Teststrategien. Dies hilft Unternehmen, unnötige Tierversuche und Kosten zu vermeiden. Sie können den gesetzlichen Verpflichtungen für ihre Registrierungsdossiers nachkommen, ohne jeden Stoff einzeln testen zu müssen. Die aus Pilotstudien gewonnenen Erkenntnisse wurden im Januar 2021 veröffentlicht und können auf zukünftige Teststrategien angewendet werden.

 

Wie Chemeter Ihnen hilft…

In Chemeter steht Ihnen ein neues Modul zur Verfügung, das alle Anforderungen der Verordnung 2017/542 erfüllt und Ihnen ermöglicht, die erforderlichen harmonisierten Meldungen sowohl auf der Ebene der UFI-Codegenerierung für unsere Produkte als auch für die Erhebung der Informationen zur Vorlage des Dossiers im harmonisierten Format (PCN) zu beschleunigen. Zusätzlich zur Bereitstellung des Verfahrens, unser Produktportfolio auf dem neuesten Stand zu halten. <Weiter lesen>

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