Die ECHA fügt der REACH-SVHC-Liste 9 Chemikalien hinzu

Die ECHA fügt der REACH-SVHC-Liste 9 Chemikalien hinzu

Die ECHA fügt der REACH-SVHC-Liste 9 Chemikalien hinzu

Was bedeutet es für dich?

Am 17. Januar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) neun weitere Stoffe in die Kandidatenliste der Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgenommen.

Die Chemikalien werden auf die Kandidatenliste der ECHA gesetzt, wenn sie:

  • krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sein (Kategorie 1A oder 1B);
  • persistent, bioakkumulierbar und toxisch sein;
  • sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sein; und/oder
  • wahrscheinlich schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.

 

Recht auf Information

Unternehmen, die Artikel verwenden, die diese Substanzen in Konzentrationen von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten, sind dafür verantwortlich, die mit diesen Chemikalien verbundenen Risiken zu managen und ihren Verbrauchern und Kunden angemessene Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen. Verbraucher haben auch das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

 

Sicherheitsdatenblatt

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen, die solche Stoffe enthalten, müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahmedatum benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff auf der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

 

Zugesetzte Stoffe verwenden

Die neu zugesetzten Stoffe werden zum Beispiel in Flammschutzmitteln, Farben, Lacken, Druckfarben und Tonern, aber auch in Weichmachern bei der Zellstoff- und Papierherstellung eingesetzt. Die aktualisierte Liste enthält nun 223 Einträge.

 

Die hinzugefügten Substanzen in einer Reihe

Die Zusatzliste enthält die folgenden neun Stoffe:

  • Stoffname: 4,4′-Sulfonyldiphenol (Bisphenol S; BPS)
    CAS-Nummer: 80-09-1
    Begründung: Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c); Hormonstörende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt); Hormonstörende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Menschliche Gesundheit).
    Verwendet in: Herstellung von Zellstoff, Textilien, Leder oder Pelz, Papierprodukten usw.
  • Stoffname: Perfluorheptansäure und ihre Salze
    CAS-Nummer: Gruppenverbindungen daher nicht zutreffend
    Begründung: Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c); PBT (Artikel 57d); vPvB (Artikel 57e); ein gleichwertiges Versorgungsniveau, das schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit haben könnte (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit); Gleichwertige Sorgfalt mit wahrscheinlich schwerwiegenden Folgen für die Umwelt (Abschnitt 57(f) – Umwelt).
    Verwendet in: Schmutzabweisenden Stoffen, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Teppichen
  • Stoffname: Melamin
    CAS-Nummer: 108-78-1
    Begründung des Vorschlags: Gleiches Maß an Pflege, das schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit haben könnte (Artikel 57 Buchstabe f – menschliche Gesundheit); Gleiche Besorgnis bei wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt (Artikel 57(f) – Umwelt)
    Verwendet in: Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Laborchemikalien.
  • Stoffname: 1,1′-[Ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol]
    CAS-Nummer: 37853-59-1
    Antragsbegründung: vPvB (Artikel 57e)
    Verwendet in: Wird als Flammschutzmittel für viele Thermoplaste verwendet.
  • Stoffname: 2,2′,6,6′-Tetrabrom-4,4′-isopropylidendiphenol
    CAS-Nummer: 79-94-7
    Begründung des Vorschlags: Krebserzeugend (Artikel 57a)
    Verwendet in: reaktives Flammschutzmittel und als additives Flammschutzmittel bei der Herstellung von Polymerharzen, in Produkten wie epoxidbeschichteten Leiterplatten, Leiterplatten und Papier und Textilien.
  • Stoffname: Bariumdibortetraoxid
    CAS-Nummer: 13701-59-2
    Begründung: Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
    Verwendet in: Farben und Beschichtungen.
  • Stoffname: Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat, der jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon abdeckt
    CAS-Nummer: Stoffgruppe daher nicht zutreffend
    Antragsbegründung: vPvB (Artikel 57e)
    Verwendet in: Flammschutzmittel, Weichmacher für flexibles Polyvinylchlorid, Draht- und Kabelisolierung, Teppichrücken, beschichtete Stoffe usw.
  • Stoffname: Isobutyl-4-hydroxybenzoat
    CAS-Nummer: 4247-02-3
    Grund für den Vorschlag: endokrine Disruptionseigenschaften (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit)
    Verwendet in: Beschichtungsprodukten, Spachtelmassen, Spachtelmassen, Putzen, Modelliermasse, Tinten und Tonern usw.
  • Stoffname: Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluorpropan-2-yl)morpholin und 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(heptafluorpropyl)morpholin
    CAS-Nummer: Stoffgruppe daher nicht zutreffend
    Antragsbegründung: vPvB (Artikel 57e)
    Verwendet in: beim Formulieren oder Umpacken an Industriestandorten und in der Fertigung usw.

 

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Quelle: ECHA
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Reservierung
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Hinweis
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