Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter in der EUDie Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung von Anhang II der REACH-Verordnung veröffentlicht, in der die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien in der Europäischen Union festgelegt sind.

 
Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 
Wir haben die wichtigsten Änderungen an dieser neuen Verordnung zusammengefasst:

Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter in der EU
ABSCHNITT 1 DER SICHERHEITSDATENBLÄTTER (SDB) MUSS NUN AUFGENOMMEN WERDEN:

Das Wort „Nanoform“, wenn sich das Blatt auf eine oder mehrere Nanoformen oder Substanzen, die Nanoformen enthalten, bezieht. Der Verweis sollte in die Produktidentifikation aufgenommen werden.
Der eindeutige Formel-Identifizierungscode (UFI-Code), falls die Mischung einen solchen hat.

 

IN ABSCHNITT 2 – IN BEZUG AUF DIE GEFAHRENERMITTLUNG – SOLL DIE KOMMUNIKATION IN DER LIEFERKETTE FÜR UMWELTHORMONE VERBESSERT WERDEN.

Abschnitt 2.3 (andere Gefahren) muss Informationen darüber enthalten, ob der Stoff die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften erfüllt. Darüber hinaus enthält sie Informationen darüber, ob der Stoff in der nach Artikel 59 Absatz 1 erstellten Liste der endokrinschädlichen Eigenschaften aufgeführt ist.

 

IN ABSCHNITT 9 MUSS DIE BESCHREIBUNG DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN PRODUKTEIGENSCHAFTEN EXPLIZITER SEIN

 

ANDERE ABSCHNITTE

Darüber hinaus wurden die Aussagen einiger Abschnitte geändert und neue hinzugefügt:

In Abschnitt 11 wurde Abschnitt 11.2 mit Informationen über andere Gefahren hinzugefügt. Dieser Abschnitt enthält zwei Unterabschnitte, beginnend mit 11.2.1: Für Stoffe, die in Unterabschnitt 2.3 als endokrinschädlich identifiziert wurden, sollten nach Möglichkeit Informationen über die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen dieses endokrinschädlichen Merkmals angegeben werden. Unterabschnitt 11.2.2. Andere relevante Informationen über schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, auch wenn sie nicht durch die Klassifizierungskriterien erforderlich sind.

Der neue Abschnitt 12.6 liefert, soweit verfügbar, Informationen über schädliche Auswirkungen auf die Umwelt von Stoffen, die in Abschnitt 2.3 als endokrinschädlich identifiziert wurden. Diese Informationen bestehen aus kurzen Zusammenfassungen der Informationen, die sich aus der Anwendung der Bewertungskriterien ergeben, die in den entsprechenden Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EU) Nr. 2017/2100 und (EU) Nr. 2018/605 festgelegt sind. Zusammengefasst: Informationen, die für die Beurteilung der endokrinschädlichen Eigenschaften für die Umwelt relevant sind.

 
Die Sicherheitsdatenblätter, die gemäß der vorherigen Version von Anhang II der REACH-Verordnung erstellt wurden, dürfen bis 2022 weiter verwendet werden. Bei Siam arbeiten wir jedoch täglich daran, unsere Produkte im Falle von regulatorischen Änderungen zu aktualisieren. Wir passen auch unsere Software für Sicherheitsdatenblätter an, um alle rechtlichen Überarbeitungen, die in diesen Monaten ans Licht kommen, zu berücksichtigen.

 
Um den vollständigen Text und alle durch die Verordnung (EU) 2020/878 eingeführten Änderungen zu lesen, können Sie sich hier die pdf-Datei ansehen: die Verordnung (EU) 2020/878.

 
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Reservierung
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