Unternehmen müssen aus UK übertragene Registrierungen überprüfen – Alle Übertragungen von Registrierungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sind nun abgeschlossen. Über 8.000 Registrierungen mit Sitz in Großbritannien wurden erfolgreich auf Unternehmen in der EU, dem EWR oder Nordirland übertragen. Diese Unternehmen sollten die Informationen in diesen Registrierungen überprüfen und ggf. aktualisieren.
Maximale Aktualisierungszeiträume
Wenn eine Aktualisierung erforderlich ist, haben Registranten normalerweise bis zu drei Monate Zeit, die Verwaltungsinformationen zu aktualisieren. Bei komplexeren Updates sind dies bis zu sechs, neun oder zwölf Monate. Diese Fristen wurden in der Durchführungsverordnung der Kommission zur Aktualisierung von Dossiers präzisiert. Die Aktualisierungspflicht gilt für REACH-Registrierungen und für zuvor angemeldete Stoffe (NONS) gemäß der Richtlinie über gefährliche Stoffe.
Vollständigkeitskontrolle
Alle Informationen in einem Registrierungsdossier werden auf Vollständigkeit geprüft. Unabhängig davon, ob es neu eingereicht wird oder bereits in der Registrierung enthalten war. Seit März 2021 prüft die ECHA auch die Vollständigkeit von Stoffsicherheitsberichten.
Die Rolle der ECHA
Informationen über die Aktualisierung eines Registrierungsdossiers finden Sie auf der Website der ECHA. Wenn Sie Fragen zur Aktualisierung Ihres Dossiers in IUCLID haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk der ECHA.
Rechtlich ungültige Registrierungen
Nachdem die Übertragung aller Registrierungen abgeschlossen ist, wurden 2964 Registrierungen aus Großbritannien nicht übertragen und sind daher rechtlich ungültig. Diese sind nun als „zurückgezogen“ in der Datenbank der ECHA und auf der Website der ECHA aufgeführt.
Hintergrund
Unter REACH sind die Unternehmen dafür verantwortlich, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen der Stoffe zu sammeln, die sie herstellen oder importieren, wenn sie mehr als 1 Tonne pro Jahr verwenden. Diese Informationen werden der ECHA in Form eines Registrierungsdossiers vorgelegt, das Informationen zu den Gefahren und gegebenenfalls eine Bewertung der potenziellen Risiken, die sich aus der Verwendung des Stoffes ergeben, und der Art und Weise, wie diese Risiken beherrscht werden sollen, enthält. Die einzuhaltenden Fristen wurden in der Durchführungsverordnung der Kommission für die Aktualisierung von Dossiers ((EU)2020/1435) präzisiert.
Mehr Informationen
- Wie Sie sich für Dossier-Updates organisieren
- Leitfaden zur Registrierung (Update in Vorbereitung) [EN] [PDF]
- Durchführungsverordnung der Kommission über die Aktualisierung von Dossiers (Amtsblatt).
- Empfehlungen für Registranten
- Vollständigkeitskontrollen
- Leitfäden zur Vorbereitung von REACH-Dossiers
- ECHA-Cloud-Dienste
- ECHA-Helpdesk
Quelle: ECHA
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Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!
Hinweis
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