SVHC-Kandidatenliste mit 4 neuen gefährlichen Chemikalien aktualisiert

SVHC-Kandidatenliste mit 4 neuen gefährlichen Chemikalien aktualisiertDie Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält nun 223 Einträge, in denen Chemikalien aufgeführt sind, die potenziell schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind.

Sie können die vollständige Liste hier einsehen, aber lassen Sie uns etwas mehr über die 4 kürzlich hinzugefügten Stoffe, ihre Eigenschaften, Identifikationsnummer und die Gründe für ihre Aufnahme erklären.

 

Aufnahme gefährlicher Chemikalien in die Kandidatenliste
  • 6,6′-Di-tert-butyl-2,2′-methylendip-cresol (EG 204-327-1 CAS 119-47-1), das in Kautschuk, Schmiermitteln, Klebstoffen, Tinten und Kraftstoffen verwendet wird und als fortpflanzungsgefährdend gilt (Artikel 57c).
  • Tris (2-Methoxyethoxy)vinylsilan (EG 213-934-0 CAS 1067-53-4), das in Kautschuk, Kunststoffen und Dichtungsmitteln verwendet werden kann und ebenfalls als fortpflanzungsgefährdend gilt (Artikel 57c).
  • (±)-1,7,7-Trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylen]bicyclo[2.2.1] heptan-2-on mit den einzelnen Isomeren und/oder Kombinationen davon (4-MBC) ), das in erster Linie bei der Formulierung von Kosmetika verwendet wird und von dem jetzt angenommen wird, dass es endokrine Eigenschaften hat (Artikel 57f – Menschliche Gesundheit).
  • S-(Tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(oder 9)-yl O-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) phosphorodithioate (EC 401-850-9 CAS 255881-94-8), das bei der Herstellung von Schmiermitteln und Fetten verwendet wird und als persistentes bioakkumulierbares Gift (PBT) (Artikel 57d) aufgeführt ist.

 

Nachträgliche Verpflichtungen

Unternehmen, die Stoffe, deren Gemische oder Erzeugnisse (Komponenten, Materialien), die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, importieren, produzieren, verkaufen oder verwenden, können ab dem Datum der Aufnahme rechtliche Verpflichtungen haben:

  • Information von Kunden und Verbrauchern gemäß REACH über Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % w/w enthalten.
  • Information der ECHA im Rahmen von REACH.
  • Verpflichtung zur Information der ECHA gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (SCIP-Datenbank).
  • Sicherheitsdatenblätter für Stoffe als solche und für Stoffe in Gemischen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, zur Verfügung stellen.

In Anbetracht dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist es für die Unternehmen aus zwei Gründen sehr wichtig, auf die Aktualisierung der Kandidatenliste zu achten: Zum einen, um die soeben genannten Anforderungen zu erfüllen, und zum anderen, um zu berücksichtigen, dass die Liste regelmäßig neue SVHCS enthält. Andererseits kommt es sehr häufig vor, dass ein Stoff aus der Kandidatenliste in Zukunft in das Zulassungsverzeichnis aufgenommen wird, und die Unternehmen sollten neue Stoffe prüfen, um sie zu ersetzen.

 

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften für gefährliche Chemikalien in Bezug auf die Kennzeichnung und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) benötigt, bieten wir unseren Kunden die erforderlichen Maßnahmen an, um die korrekte Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen gefährlicher Chemikalien im Bereich der Sicherheitsdatenblätter (GHS, CLP), der Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und des Gefahrguttransports auf der Straße (ADR) zu gewährleisten.

 

KONTAKT Paul Robben:

Telefon: +31 (0) 6 3891 5277 – E-Mail: paul.robben@siam-it.com.

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