Neue Anforderungen treten in Kraft: Bericht im harmonisierten Format und Hinzufügen eines UFI auf dem Etikett – Ab dem 1. Januar 2021 müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Gemische in einem harmonisierten Format melden, und auf den Gemischetiketten müssen eindeutige Formelkennungen (UFIs) enthalten sein. Dies ist eine bedeutende Änderung für Unternehmen, die gefährliche Gemische vermarkten.

Neue Anforderungen treten in Kraft

Bis Ende des Jahres waren fast 350.000 Meldungen über das ECHA-Übermittlungsportal eingereicht worden, obwohl die Meldepflicht im harmonisierten Format erst am 1. Januar 2021 in Kraft trat.

 

Mehr als 1000 Fragen

Darüber hinaus hat der ECHA-Helpdesk in den letzten Monaten mehr als 1000 Fragen zu Berichten über Giftzentren erhalten. Während sich viele nach ihren Verpflichtungen erkundigten, brauchten andere Hilfe bei ihren Kommentaren und bei der Überwindung von Fehlern. Die häufigsten Fehler waren: eine Nichtübereinstimmung der juristischen Personen in der Datei und im Portal, zweimaliges erneutes Senden derselben Datei und Wiederverwenden der PCN-Nummern für die ersten Einreichungen.

 

Übersicht der Übersichten

Die meisten EU-Länder akzeptieren jetzt Berichte über das ECHA-Einreichungsportal. Unsere Liste der Mitgliedstaaten, die sie akzeptieren, wird regelmäßig aktualisiert. Die Übersicht und Kontakte der nationalen Behörden finden Sie auf unserer nationalen Support-Seite.

 

Tools und Support für eine erfolgreiche Berichterstellung

Wenn Sie Ihre Mischungen im neuen harmonisierten Format registrieren müssen, stehen auf unserer Website Tools und schrittweise Unterstützung zur Verfügung. Sie können sich auch an unseren Helpdesk wenden oder unserer LinkedIn-Community beitreten, um Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.

 

Mehr Informationen

Quelle: Poison Centres
Lesen Sie auch: Veröffentlichung der 15. ATP der CLP-Verordnung

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