Vorbereitung auf die neuen REACH-Informationsanforderungen

Vorbereitung auf die neuen REACH-InformationsanforderungenDie ECHA hat Änderungen an bestimmten REACH-Informationsanforderungen angekündigt, die ab dem 14. Oktober 2022 gelten werden.

Die Aktualisierung der REACH-Anhänge, die in der Verordnung (EU) 2022/477 der Kommission vom 24. März 2022 veröffentlicht wurde, soll zwei Erfordernissen Rechnung tragen, die bereits 2019 im Gemeinsamen Aktionsplan zur Überprüfung des Anwendungsbereichs festgestellt wurden:

  1. Mehr Klarheit über die Pflichten der Registranten in Bezug auf die Einreichung von Informationen in ihren Registrierungsdossiers zu schaffen.
  2. Die Bewertungspraxis der ECHA soll transparenter und berechenbarer werden.

Nach den von der ECHA veröffentlichten Informationen betreffen die wichtigsten Änderungen die folgenden Punkte:

a) Anforderungen und besondere Regeln für die Anpassung von:

  • In-vitro- und In-vivo-Mutagenitätsstudien, wobei anzugeben ist, wann weitere Tests erforderlich sind.
  • Reproduktionstoxizitätstests unter Angabe der bevorzugten Tierarten und Verabreichungswege.
  • Prüfung der aquatischen Toxizität, um zu klären, wann Langzeitstudien anstelle von Kurzzeitstudien durchgeführt werden sollten.
  • Toxizitätsstudien an terrestrischen Organismen und Sedimenten.
  • Abbau- und Bioakkumulationsstudien und geben an, wann weitere Tests erforderlich sind.

b) Die Verpflichtung für Alleinvertreter, mehr Informationen über den von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller zu liefern.

c) Informationen zur Identifizierung von Stoffen, einschließlich:

  • Erfordernis, die Zusammensetzung, die Nanoform oder eine Reihe ähnlicher Nanoformen zu beschreiben.
  • Neue Anforderungen für die Meldung einer Kristallstruktur und für die Meldung von Zusammensetzungen für Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte oder aus biologischen Materialien (UVCBs).
  • Klärung der Anforderungen an die Meldung von Bestandteilen, Verunreinigungen und Zusatzstoffen sowie an die analytischen Informationen.

Um den Registranten das Verständnis der bevorstehenden Änderungen zu erleichtern, arbeitet die ECHA bereits an einer Reihe von Leitfäden, die voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 veröffentlicht werden.

Unternehmen, die von den neuen Vorschriften betroffen sind, wird jedoch empfohlen, sich mit den aktualisierten Anhängen vertraut zu machen.

Wir werden unsererseits weiterhin auf alle zusätzlichen Informationen achten, die in diesen neuen ECHA-Dossiers hinzugefügt werden und die möglicherweise im Sicherheitsdatenblatt angezeigt werden müssen, und wir werden unsere Software CHEMETER entsprechend aktualisieren.

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