Die ECHA erbittet Beiträge zur vorgeschlagenen PFAS-Beschränkung

Die ECHA erbittet Beiträge zur vorgeschlagenen PFAS-Beschränkung

Hauptsitz der ECHA in Helsinki

Die ECHA erbittet Beiträge zur vorgeschlagenen PFAS-BeschränkungDie Europäische Chemikalienagentur (ECHA) lädt interessierte Parteien ein, bis zum 25. September 2023 wissenschaftliche und technische Informationen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) einzureichen.

Helsinki, 22. März 2023 – Die sechsmonatige Konsultation zum Beschränkungsvorschlag, die von den dänischen, deutschen, niederländischen, norwegischen und schwedischen Behörden vorbereitet wurde, beginnt am 22. März 2023 und endet am 25. September 2023 (23:59 Uhr Ortszeit Helsinki). Die Konsultation ist so konzipiert, dass jeder mit Informationen über PFAS zu Wort kommen kann. Von besonderer Bedeutung sind Informationen zu Risiken, sozioökonomischen Aspekten und Alternativstoffen.

 

Meinungsbildung RAC und SEAC

Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA werden den Input aus der Konsultation nutzen, um die vorgeschlagene Beschränkung zu bewerten und sich eine Meinung dazu zu bilden.

 

Informationsveranstaltung

Am 5. April findet von 11:00 bis 13:00 Uhr Ortszeit Helsinki eine Online-Informationssitzung statt. Während der Sitzung werden Experten der ECHA und der fünf nationalen Behörden das Beschränkungsverfahren, den Inhalt des Vorschlags und die Teilnahme an der Konsultation erläutern. Sie beantworten auch Fragen der Teilnehmer.
Die Sitzung wird in englischer Sprache abgehalten und kann ohne Registrierung direkt auf der Homepage der ECHA eingesehen werden. Fragen können vor der Sitzung über diesen Link an das Expertengremium gestellt werden.

 

Universalvorschlag PFAS-Beschränkung

Die fünf nationalen Behörden haben am 13. Januar den allgemeinen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der ECHA eingereicht. Über die mögliche Beschränkung entscheidet letztlich die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage des Vorschlags und der Beratung der Ausschüsse.

 

Separate Beratung zu Löschschaum

Vom 15. März bis 15. Mai 2023 findet eine separate 60-tägige Konsultation zum Stellungnahmeentwurf des SEAC zum Vorschlag der ECHA zum Verbot der Vermarktung, Verwendung und Formulierung aller PFAS in Feuerlöschschaum statt. Stellen Sie sicher, dass Sie in dieser Beratung Informationen über Feuerlöschschaum einreichen.

 

Mehr Informationen

Bron: ECHA
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