Neue SDS-Anhang-II-Anforderungen ab 1. Januar 2023 verbindlich!

Neue SDS-Anhang-II-Anforderungen ab 1. Januar 2023 verbindlich!

Neue SDS-Anhang-II-Anforderungen ab 1. Januar 2023 verbindlich!Die Verordnung (EU) 2020/878, die Anhang II der REACH-Verordnung ändert und neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter für chemische Produkte in der Europäischen Union festlegt, ist seit zwei Jahren in Kraft. Es ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, und seitdem haben viele von Ihnen bereits die in den neuen Vorschriften geforderten Änderungen an Ihren Sicherheitsdatenblättern vorgenommen:

  • Spezifische Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, deren Informationen in das SDB aufgenommen werden müssen.
  • Einführung der eindeutigen Formelbezeichnung oder des UFI-Codes, wenn diese nicht auf dem Etikett angegeben sind (Abschnitt 1.1).
  • Hormonell wirksame Eigenschaften (Abschnitte 2.3, 11 und 12).
  • Bezugnahme auf spezifische Konzentrationsgrenzen (SCL), M-Faktoren und geschätzte akute Toxizität (ATE) (Abschnitte 3.1. oder 3.2.).
  • Erweiterung von Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften.

 

Erheblicher zusätzlicher Aufwand

Wie Sie wissen, bedeutet die Einführung dieser neuen Informationen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen, die in vielen Fällen Hunderte von Sicherheitsdatenblättern aktualisieren müssen. Daher wurde eine Übergangsfrist festgelegt, um der chemischen Industrie die Anpassung an die neuen Vorschriften zu erleichtern; diese Frist endet am 31. Dezember 2022, also ende dieses jahres.

 

Automatisch nach den neuen Vorschriften

Unserer Erfahrung nach haben viele unserer Kunden in den vergangenen zwei Jahren bereits den Schritt zur Einführung des SDB gemäß den neuen Vorschriften unternommen. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es viele Unternehmen gibt, die den Stichtag näher rücken sehen, ohne ihr Sicherheitsdatenblatt aktualisiert zu haben. Diese Unternehmen sind offensichtlich in Eile. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir dringend, den Aktualisierungsprozess mit unserer Chemeter-Software sofort zu starten. Dies erleichtert den Übergang erheblich, da das SDB automatisch gemäß den neuen Vorschriften ausgeführt wird und somit die nächste Frist eingehalten werden kann.

 

Chemeter: Ihre Sicherheitsdatenblätter immer aktuell

Chemeter ist eine innovative, dynamische und stets präzise Software, die Ihr Unternehmen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern unterstützt, damit diese stets den geltenden Vorschriften entsprechen. Chemeter ist auf intuitive Weise aufgebaut. Es funktioniert ganz einfach! Das Prinzip ist einfach: Es handelt sich um ein automatisiertes Tool, das FDF-Dokumente durch eine automatische Berechnung erzeugt, die sich an die Vorschriften jedes Landes anpasst, in dem das Produkt vermarktet wird (Sprache, technische Anforderungen, Format, Grenzwerte usw.).

 

Großes, internationales Expertenteam

Um dies zu ermöglichen, sorgt unser internationales Team von Chemierechtsexperten dafür, dass die Software ständig an die nationalen und internationalen Vorschriften der jeweiligen Regionen, in denen sie tätig sind, angepasst wird. Dabei kommen regelmäßig neue Funktionalitäten hinzu, die es uns ermöglichen, alle Bedürfnisse unserer Kunden in Echtzeit zu erfüllen. Außerdem stellen wir Ihnen ein Team von Fachleuten (Helpdesk) zur Verfügung, das alle Ihre Fragen beantwortet und Sie Schritt für Schritt bei der Integration der Software in Ihr bestehendes System anleitet.

 

Kontakt

Wenn Sie am 1. Januar nicht überrascht werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
TELEFON: +31 (0) 6 3891 5277 – E-MAIL: paul.robben@siam-it.com.

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Foto: Nick Youngson für Pix4free

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
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