Die ECHA aktualisiert die Richtlinien zu Monomeren und Polymeren
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Die ECHA aktualisiert die Richtlinien zu Monomeren und Polymeren – Die Entscheidung der Beschwerdekammer betraf Registrierungsanforderungen für Importeure und Messungen von Monomeren und Polymeren. Am 29. Juni 2021 hat die Widerspruchskammer (BoA) der ECHA eine Entscheidung zu einem Audit (A-001-2020) zu Registrierungspflichten für Polymerimporteure erlassen.
Die ECHA-Leitlinie zu Monomeren und Polymeren wird überarbeitet, um mit der Entscheidung der BoA übereinzustimmen, und enthält Änderungen an der Beschreibung der Registrierungspflichten für diejenigen, die Polymere und Monomere importieren und herstellen.
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf:
- das registrierte Monomer muss vom Hersteller oder Importeur eines Polymers stammen;
- die Berechnung der Registrierungsmengen von Monomeren, die als umgesetzte Substanz im verarbeiteten Polymer enden;
- die Informationen, die Registranten von Monomeren in einen Stoffsicherheitsbericht für die Registrierung aufnehmen müssen.
Ermutigung
Die ECHA ermutigt alle Importeure und Hersteller von Polymeren und Monomeren, die aktualisierten Leitlinien zu befolgen und ihre Registrierungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie diese Mindestanforderungen erfüllen.
Mehr Informationen
Quelle: ECHA
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Reservierung
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