Wichtige Änderungen bei der Einstufung gefährlicher Stoffe

Wichtige Änderungen bei der Einstufung gefährlicher Stoffe

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Wichtige Änderungen bei der Einstufung gefährlicher StoffeDie Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 ist eine wichtige Änderung der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Diese Regelung wird auch als ATP 22 bezeichnet und ist eine technische Anpassung an den Fortschritt. Mit dieser Verordnung werden 27 neue Klassifizierungen eingeführt, 16 bestehende geändert und 7 gestrichen. Ihre Umsetzung wird sich auf mehrere Sektoren auswirken – darunter auch auf die Kosmetikindustrie – und erfordert Anpassungen bei der Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

 

Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564

Die Entwicklung der Chemikalienregulierung in der Europäischen Union war stetig und bedeutsam. Ziel ist es seit jeher, die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu verbessern. Zu diesem Rechtsrahmen gehört auch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564, die eine Anpassung an neue Bedürfnisse ermöglicht.

 

Wichtigste Änderungen in ATP 22
  • Einführung von 27 neuen harmonisierten Klassifizierungen: Ausrichtung gefährlicher Stoffe auf ihre entsprechenden Risikostufen, Bereitstellung eines klareren Rahmens für Hersteller und Importeure:
    005-022-00-4, 005-023-00-X, 005-024-00-5, 005-024-00-5, 029-026-00-0, 047-004-00-9, 047- 005-00-4, 047-006-00-X, 603-247-00-8, 605-042-00-9, 605-043-00-4, 606-156-00-1, 606-157- 00-7, 606-158-00-2, 607-770-00-2, 607-771-00-8, 607-772-00-3, 607-773-00-9, 607-774-00- 4, 607-775-00-X, 609-074-00-4, 611-182-00-1, 612-299-00-0, 613-350-00-X, 613-351-00-5, 616-243-00-6, 617-024-00-8
  • Änderungen an 16 bestehenden Einstufungen: Stoffe, die zuvor eine harmonisierte Einstufung hatten, die durch eine neue aktualisiert wurde:
    005-005-00-1, 016-022-00-9, 016-094-00-1, 029-019-01-X, 601-037-00-0, 604-020-00-6, 605- 001-00-5, 607-001-00-0, 607-043-00-X, 607-094-00-8, 607-198-00-3, 607-315-00-8, 607-432- 00-4, 613-272-00-6, 616-127-00-5, 617-008-00-0.
  • Streichung von sieben harmonisierten Einstufungen: Diese Entscheidungen sind das Ergebnis einer Neubewertung der Stoffe, für die eine harmonisierte Einstufung existierte und die gelöscht wurden.
    005-017-00-7, 005-017-01-4, 005-018-00-2, 005-018-01-X, 005-019-00-8, 005-019-01-5, 029- 024-00-X.

 

Auswirkungen auf die Kosmetikindustrie: CMR-Stoffe

Zu den Einträgen in ATP 22 gehören Stoffe, die üblicherweise in kosmetischen Formulierungen verwendet werden. Einige von ihnen sind durch die Harmonisierung der Einstufungen zu CMR (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) geworden. CMR-Stoffe der Kategorie 1 sind für die Verwendung in kosmetischen Produkten völlig verboten, während Stoffe der Kategorie 2 die Genehmigung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) benötigen, um als sicher zu gelten. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Stoffe in Kosmetika nicht verwendet werden dürfen, was die Hersteller dazu zwingt, nach sinnvollen Alternativen zu suchen.

 

Liste der in Kosmetika verwendeten Stoffe

In ATP 22 enthaltene und in Kosmetika verwendete Stoffe, die zu CMR geworden sind, sind die folgenden:

  • Hexylsalicylat (CAS-Nr. 6259-76-3) – Repr. 2, Hautempfindlichkeit 1
  • O-Phenylphenol (CAS-Nr. 90-43-7) – Carc. 2, Hautkorrosion. 1, Augenschaden. 1, Hautempfindlichkeit 1B
  • N,N‘-Methylenbisisrylamid (CAS-Nr. 110-26-9) – Muta. 1B
  • Silberpulver [Partikeldurchmesser > 100 nm < 1 mm] (Nr. CAS 7440-22-4) – Repr. 2
  • Silber-Nanopartikel [Partikeldurchmesser > 1 nm ≤ 100 nm] (Nr. CAS 7440-22-4) – Repr. 2

 

Wichtige Termine der Verordnung

Das Datum der Verabschiedung der Verordnung war der 19. Juni 2024. Das Inkrafttreten der neuen Regeln ist für den 20. Oktober 2024 geplant. Ab diesem Datum beginnt der Countdown der Umsetzungsfrist bis zum 1. Mai 2026 der zwingenden Einhaltung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 (ATP 2022).

 

CHEMETER

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt in erster Linie bei Herstellern und Importeuren, die sich über die neuen Vorschriften informieren und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen müssen. Dazu gehört die Anpassung der Kennzeichnung der betroffenen Produkte und anderer Dokumente wie SDB. Bei SIAM erleichtern wir den Prozess, indem wir die Stoffdatenbank unserer CHEMETER-Software auf dem neuesten Stand halten, damit unsere Kunden ihren Verpflichtungen innerhalb der vorgegebenen Frist nachkommen können.

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