Was ist CLP? CLP ist eine EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen. CLP ist die Abkürzung für die englischen Begriffe Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung. Es basiert auf dem global harmonisierten System der Vereinigten Staaten, dem GHS. Global harmonisiertes System.

Was ist CLP?

 

Schutz und Garantie

CLP zielt zum einen darauf ab, ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Menschen, die mit diesen Stoffen arbeiten, und der Umwelt zu gewährleisten. Andererseits ist CLP eine Garantie für den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Gegenständen.

 

Rechtsverbindlich

CLP ist in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Branchen. Hersteller, Importeure oder Verarbeiter von Rohstoffen (Mischer, Mischer) sind nach CLP gesetzlich verpflichtet, ihre gefährlichen Chemikalien bei Lieferung in geeigneter Weise zu klassifizieren, zu kennzeichnen und zu verpacken.

 

Hauptzweck CLP

Der Hauptzweck von CLP besteht darin, festzustellen, ob ein Stoff oder ein Gemisch Eigenschaften aufweist, die beispielsweise toxikologisch oder hinsichtlich der Entflammbarkeit gefährlich sein können.
Anschließend werden diese Gefahren bekannt gemacht, indem der Stoff oder das Gemisch gemäß den CLP-Kriterien in eine bestimmte Gefahrenklasse und -kategorie eingeteilt wird. Die Gefahrenklassen in CLP beziehen sich auf physikalische, gesundheitliche, umweltbedingte und zusätzliche Gefahren.

 

Gefahren bekannt machen

Sobald ein Stoff oder ein Gemisch eingestuft wurde, müssen alle an der Lieferkette Beteiligten über die festgestellten Gefahren informiert werden. Dies geschieht mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern und Kennzeichnungen.
CLP beschreibt diese Kriterien detailliert anhand von Piktogrammen, Signalwörtern und Standardphrasen für Gefahr, Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung für jede Gefahrenklasse und -kategorie. CLP beschreibt auch allgemeine Verpackungsstandards, um die sichere Lieferung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. CLP bildet auch die Grundlage für viele gesetzliche Bestimmungen zum Risikomanagement chemischer Substanzen.

 

Die folgenden Verfahren sind Teil von CLP:

 

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Um ein angemessenes Risikomanagement in der gesamten EU zu gewährleisten, wurden die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Chemikalien harmonisiert.

 

Bestehende Harmonisierung überprüfen

Mitgliedstaaten und Hersteller, Importeure oder Kunden können einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) eines Stoffes unterbreiten. Wenn ein Stoff jedoch in Bioziden oder Pflanzenschutzmitteln aktiv ist, können nur die Mitgliedstaaten eine Überprüfung einer bestehenden Harmonisierung vorschlagen und CLH-Vorschläge einreichen.

 

Alternative chemische Bezeichnungen in Gemischen

Alternative chemische Bezeichnungen in Gemischen
Um die Vertraulichkeit der Aktivitäten und die Rechte an geistigem Eigentum zu schützen, können Lieferanten alternative chemische Bezeichnungen für einen Stoff in einem Gemisch anfordern. Diese von der ECHA genehmigten alternativen Namen sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

 

C & L Inventar/strong>

Hersteller und Importeure sind gesetzlich verpflichtet, die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen für die Stoffe, die sie in Verkehr bringen, zur Aufnahme in das C & L-Verzeichnis der ECHA einzureichen.

 

Giftzentren

Zur Umsetzung der harmonisierten Informationspflichten für Meldungen nach Artikel 45 wurde der CLP-Verordnung im Jahr 2017 ein neuer Anhang VIII hinzugefügt. Diese Informationen werden den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats übermittelt und dienen der Unterstützung (Giftinformationszentren).
Anhang VIII beschreibt eine eindeutige Formelkennung (UFI), die auf dem Etikett des Gemisches angegeben werden muss und die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen einem in Verkehr gebrachten Gemisch und den Informationen an die Rettungsdienste aufweist.