Europäische Chemikalienagentur ECHA
Die Aufgaben von ECHA sind:
- Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung bestimmter EU-Vorschriften für Chemikalien oder Biozide:
- Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Interessengruppen, um die Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien zu erhöhen.
- Bereitstellung von Informationen über Chemikalien und ihre sichere Verwendung über eine kostenlose Datenbank.
- Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den EU-Behörden, um potenziell gefährliche Stoffe zu identifizieren und Risikomanagemententscheidungen auf EU-Ebene zu treffen.
- Steigern Sie die Innovation in der chemischen Industrie, indem Sie Substanzen ersetzen, die eine Gefahr darstellen können.
Die Struktur von ECHA
Der ECHA-Direktor ist für das Tagesgeschäft verantwortlich. Er oder sie ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig, der sich aus Vertretern von:
- alle EU-Länder
- Die Europäische Kommission
- das Europäische Parlament
- die Stakeholder
Dem Beobachtergremium gehören auch einige Beobachter aus Norwegen, Island und Liechtenstein an.
Arbeitsweise der ECHA
Die ECHA regelt die Vermarktung chemischer Substanzen und Biozide. Es behandelt industrielle Dossiers zu Chemikalien und prüft, ob sie in den Rahmen der Gesetzgebung fallen. Zusammen mit den EU-Behörden konzentriert sich die ECHA speziell auf die gefährlichsten Substanzen. Gegebenenfalls die Risiken begrenzen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Je nach Thema trifft die ECHA ihre eigenen Entscheidungen oder berät die Europäische Kommission.
Die ECHA arbeitet mit rund 100 anerkannten EU-Interessengruppen zusammen und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen gezielt.
Wer profitiert von ECHA?
Dank ECHA sind Mensch und Umwelt weniger gefährlichen Chemikalien ausgesetzt.
- Beispielsweise können Verbraucher Informationen über gefährliche Chemikalien in den von ihnen gekauften Produkten erhalten.
- Darüber hinaus sind Mitarbeiter und andere Personen, die mit Chemikalien arbeiten, gut und sorgfältig über die Risiken und die sicherste Arbeitsweise informiert.
- Die Industrie wird die Möglichkeit haben, die Rechtsvorschriften leichter einzuhalten. Darüber hinaus werden Unternehmen zu einem innovativen Ansatz ermutigt, indem sie die gefährlichsten Substanzen schrittweise verbieten.
- Die Entwicklungsländer sind endlich gut darüber informiert, wie sie sicher mit gefährlichen Chemikalien umgehen können.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet unter anderem die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.
ECHA nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Die Agentur besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. ECHA wird von einem Direktor (Bjørn Hansen) geführt und hat zurzeit 558 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Interessengruppen besetzt ist. Beaufsichtigt wird die ECHA von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.
Funktionen
Die ECHA erarbeitet zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu den von den Stoffen ausgehenden Risiken sowie zu den sozioökonomischen Folgen anvisierter Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Verbote, Beschränkungen, Zulassungen),
bildet für den Vollzug und die Überwachung der Chemikaliensicherheit ein Netzwerk mit den Behörden der Mitgliedstaaten,
unterhält eine zentrale Stoffdatenbank und erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen,
entscheidet bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten über die toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften durchzuführen sind.
Gegen Entscheidungen der ECHA kann bei einer Widerspruchskammer (Board of Appeal) Widerspruch eingelegt werden.
Die ECHA ist auch zuständig für den Vollzug weiterer EU-Rechtsakte:
- Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) vom 16. Dezember 2008)
- Verordnung über Biozidprodukten (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012)
- Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Verordnung (EU) Nr. 649/2012 vom 4. Juli 2012; engl. PIC-Regulation für „Prior Informed Consent“), die das Rotterdamer Übereinkommen über den Handel mit gefährlichen Chemikalien in EU-Recht überführt.
Datenbanken
Die ECHA unterhält verschiedene öffentlich zugänglichen Datenbanken:
- EG-Inventar (EC Inventory)
- Registrierte Stoffe
- Vorregistrierte Stoffe
- Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory)
- Infokarten (InfoCards)
- Kurzprofile (Brief Profiles)
- Wirkstoffe in Bioziden
- Der PIC-Verordnung unterliegende Chemikalien
- Anhang-III-Verzeichnis
- Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
- Beratung im Rahmen von Versuchsvorschlägen
- Stoffbewertung (CoRAP)
- Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
- Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen auf der Kandidatenliste
- Der Zulassung unterliegende Stoffe
- Stoffe, die gemäß REACH einer Beschränkung unterliegen
- Analyse der Risikomanagementoptionen (RMOA)
- ECHA-term – multilinguale Datenbank chemischer Begriffe
Kritik
Forschungsprojekt des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung
Im jahr 2014 führte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung das Forschungsprojekt REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH-Registrierungen durch, um die Qualität der von Herstellern und Importeuren eingereichten Daten zu untersuchen. In mehr als der Hälfte der überprüften Registrierungsdossiers fehlten demnach wichtige Angaben, anhand derer toxische Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet werden können. 58 % der geprüften Dossiers erfüllten die Anforderungen der REACH-Verordnung in mindestens einem Punkt nicht. Hersteller und Importeure hatten häufig auf Ersatzdaten zu ähnlichen Stoffen zurückgegriffen; ungeeignete Risikobewertungen können zu einer hohen Unsicherheit bezüglich möglicher Risiken und schädlicher (Langzeit-)Wirkungen durch die betreffenden Chemikalien führen. Im Forschungsprojekt wurde jedoch nicht geprüft, ob die von den Herstellern und Importeuren genutzten Abweichungen von den Standarddaten ausreichend waren und angemessen begründet wurden.
Interessenkonflikte
Im Kontext einer Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs vom 11. Oktober 2012 wurde bekanntgegeben, dass die ECHA Interessenkonflikte nicht angemessen handhabe. Obgleich interne Vorgehensweisen und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten installiert worden sind, wurden „erhebliche Mängel“ bezüglich des Personals der Agentur und der Mitglieder der Widerspruchskammer festgestellt. Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass die ECHA angemessene Schritte unternommen hat, diesbezügliche Vorschläge umzusetzen.