PFAS und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern!

Bild: KI-generiert
PFAS und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern! – Enthalten Ihre Produkte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)? Dann sind sie allgegenwärtig und kehren immer wieder zurück. Kein Wunder, dass Sie sich manchmal fragen, ob Ihre Sicherheitsdatenblätter ausreichend aktuell sind, um die versteckten Risiken dieser besorgniserregenden Substanzen zu berücksichtigen. Deshalb geben wir Ihnen in diesem Artikel einige Tipps, wie Sie dies zukünftig vermeiden können.
Manchmal gelangen PFAS unbemerkt über Tenside, Verarbeitungshilfsmittel, Leistungsadditive oder Rückstände in Rohstoffen in Ihre Produkte. Beispielsweise, weil Lieferanten sie ungenau als „fluorierte Additive“ oder Verunreinigungen auflisten. Die zuständigen Teams übersehen dann die Schwellenwerte oder Sonderregeln, die eine Auflistung in Abschnitt 3 oder Einschränkungen in Abschnitt 15 erfordern würden.
Welche Gefahr besteht?
- Das Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften, wenn ein PFAS die Einstufung des Gemisches beeinflusst oder einen allgemeinen oder spezifischen Konzentrationsgrenzwert überschreitet.
- Wenn Ihr Sicherheitsdatenblatt keine PFAS-Deklaration enthält, müssen Käufer vom schlimmsten Fall ausgehen.
- Für einige PFAS gelten Anwendungsbeschränkungen. Wenn Sie in Abschnitt 15 nicht angeben, dass für einige PFAS Anwendungsbeschränkungen gelten, können Händler die Lieferung zurückziehen.
Wichtige Änderung
Da die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich krebserregend“ (Kategorie 2) bei Inhalation am 1. August 2025 aufgehoben wurde, hat jedes Glied der Lieferkette nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, diese nicht mehr gültige Einstufung und die zugehörigen Gefahrenhinweise zu entfernen. Dies bedeutet:
- Sicherheitsdatenblätter und Etiketten entlang der gesamten Lieferkette müssen aktualisiert werden.
- Die Änderung muss von allen Lieferanten auf allen Ebenen an alle ihre Kunden kommuniziert werden.
Mehr als nur eine Formalität
Diese Änderung bedeutet eine bedeutende Anpassung der Anforderungen an die Gefahrenkommunikation für ein wichtiges Industriepigment, das in Farben, Lacken, Kunststoffen und vielen anderen Produkten verwendet wird. Unternehmen, die schnell handeln, können die Komplexität der Kennzeichnung reduzieren und ihre Kunden proaktiv informieren.
Das Risiko veralteter Gefahreninformationen
Die Gefahrenprofile von PFAS können sich rasant weiterentwickeln, bedingt durch das Aufkommen neuer Kategorien in verschiedenen Regionen und die Änderung anerkannter Meinungen aufgrund neuer Daten. Ihre Abschnitte 2 und 11 könnten im Handumdrehen veraltet sein und Ihre Expositionsgrenzwerte in Abschnitt 8 unzureichend.
Wichtige Hinweise
- Änderungen der Klassifizierung wirken sich auf Kennzeichnung, Transport, Arbeitsschutz und Risikobewertungen für Kunden aus.
- Die gesetzliche Verpflichtung, das Sicherheitsdatenblatt mit neuen Informationen zu ergänzen, ist sofort, streng und kompromisslos. „Dazu sind wir noch nicht gekommen“ gilt nicht als Ausrede!
- Veraltete Maßnahmen vermitteln ein negatives Signal an Prüfer und Kunden.
„andere Länder, andere Sitten“
Es kommt immer noch vor, dass Sicherheitsdatenblätter zentral erstellt werden, woraufhin die zugehörigen Produkte weltweit exportiert werden. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind. Dies gilt auch für PFAS! Einige Länder konzentrieren sich auf Feuerlöschschäume, andere auf Lebensmittelkontakt, Textilien, Kosmetika, Kinderprodukte oder breite Anwendungsbereiche. Importeure stoßen bereits an der Grenze auf das Problem.
Welche Risiken bestehen?
- Sie können über Nacht ganze Märkte verlieren, wenn Ihr Sicherheitsdatenblatt keine geltenden Beschränkungen enthält oder Ihr Produkt für bestimmte Zwecke nicht verkauft werden darf.
- Händler senden Waren zurück, wenn sie diese nicht legal vermarkten dürfen.
- E-Commerce-Plattformen überprüfen Angebote zunehmend auf PFAS-Schlüsselwörter.
Weitere Fallstricke
- Sie dürfen die PFAS in Ihren Produkten nicht ohne triftigen Grund als vertraulich behandeln. Behörden werden in der Regel die vollständige Zusammensetzung anfordern.
- Geben Sie nach Möglichkeit die Funktion und alle bekannten PFAS-Restmonomere oder Verarbeitungshilfsstoffe an. Denn allgemeine Familiennamen (UVCBs und Polymernamen) können Risiken verschleiern.
- Vermeiden Sie das Kopieren und Einfügen von Sicherheitsdatenblättern. So kann das sorgfältig gepflegte Sicherheitsdatenblatt eines Produkts versehentlich als Vorlage für ein anderes Produkt mit einem anderen PFAS-Profil dienen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Unabhängig davon, ob Ihre Produkte PFAS enthalten oder nicht: Ein rechtskonformes Sicherheitsdatenblatt ist beim Verkauf gefährlicher und/oder schädlicher Chemikalien unerlässlich. Dies gilt für alle, die an Produktion, Transport, Vertrieb und Anwendung beteiligt sind – kurzum, für jeden, der mit Ihren Produkten in Kontakt kommt. Unfälle können schnell passieren, und neben dem Leid, das ein solcher „Unfall“ verursachen kann, sind die potenziellen Schäden für den Ruf Ihres Unternehmens und mögliche Schadensersatzforderungen verheerend. Bei SIAM erhalten Sie umfassende Beratung, kostengünstige und benutzerfreundliche Software zur automatisierten Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie ein effizientes Dokumentenmanagementsystem zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Sicherheitsdatenblätter Ihrer Kunden. Möchten Sie mehr erfahren? Fordern Sie eine kostenlose und unverbindliche Demo unserer Software an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist!
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