Die Anwendung der EU-Allergenenverordnung rückt mit großen Schritten näher!

Die Anwendung der EU-Allergenenverordnung rückt mit großen Schritten näher!

Bild: KI-generiert

EDie Anwendung der EU-Allergenenverordnung rückt mit großen Schritten näher!Mit der am 13. November 2025 veröffentlichten Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1545 wurden technische Anpassungen für drei Inhaltsstoffe in der neuen Liste der 81 Allergene vorgenommen. Auch wenn es sich um gezielte Änderungen handelt, haben sie direkte Auswirkungen auf die Kennzeichnung und Dokumentation, die Unternehmen bis zum 31. Juli 2026 in Ordnung haben müssen.

Die Berichtigung vom 13. November 2025 ändert drei Einträge in Anhang III der Kosmetikverordnung:

  • Die Bezeichnung „Damascone“ wird zu „Damascenone“, dem korrekten Begriff für eine der wichtigsten Komponenten der Rosenketone.
  • Die INCI-Bezeichnungen des ätherischen Öls Pelargonium graveolens (Geranie) werden erweitert, um die verschiedenen Varianten und Extraktionsmethoden widerzuspiegeln.
  • Es wird ein neuer INCI-Name für das ätherische Öl Pogostemon cablin (Patchouli) eingeführt, das in der Parfümerie weit verbreitet ist.

Auch wenn diese Anpassungen gering erscheinen mögen, kann jede Abweichung zwischen der verwendeten INCI und der in der Verordnung geforderten INCI zu Nichtkonformitäten, Rückverfolgbarkeitsproblemen oder sogar zur Marktrücknahme von Produkten führen.

 

Vorbereitung auf zwei wichtige Stichtage

Die Branche bereitet sich zudem auf zwei entscheidende Termine im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1545 vor, die die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Mitteln ändert:

  • Juli 2026: Neue Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen bereits den neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.
  • Juli 2028: Alle Produkte – auch diejenigen, die bereits auf dem Markt sind – müssen vollständig angepasst sein.

Diese Aktualisierung der Liste, durch die die Zahl der Allergene von 26 auf 81 steigt, ist eine Reaktion auf Daten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) über den Anstieg der Hautsensibilisierung im Zusammenhang mit Stoffen in Duftstoffen, ätherischen Ölen und pflanzlichen Extrakten.

 

Auswirkungen auf Kosmetikunternehmen

Für Kosmetikunternehmen sind die Auswirkungen klar:

  • Überprüfung der Inhaltsstoffe bei den Lieferanten.
  • Aktualisierung der Kennzeichnung und der technischen Dokumentation.
  • Überarbeitung der Produktdossiers, Sicherheitsdatenblätter und Allergen­erklärungen.
  • Planung von Redesigns und Management bestehender Lagerbestände.

 

Unterstützung durch Siam

Siam unterstützt Unternehmen bei der Auslegung und Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Kosmetikverordnung. Wir helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Compliance sicherzustellen und wichtige regulatorische Meilensteine – wie die Erweiterung der europäischen Allergenenliste – erfolgreich zu bewältigen.

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